Ab Sonntag, den 15. November, gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Grafschaft Bentheim. Die dann in Kraft tretende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung ordnet an, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen ist.
Auf diese Maßnahme haben sich in Abstimmung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium 20 Landkreise, die über eine hohe Geflügeldichte verfügen, und welche besonders vom derzeitigen Herbst-Vogelzug betroffen sind, verständigt. Dazu gehört auch der Landkreis Grafschaft Bentheim.
Aufgrund verschiedener Faktoren stuft der Landkreis das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe (Subtyp H5N8) in die hiesigen Geflügelbestände, insbesondere bei der Freilandhaltung, als hoch ein. Diese Risikobewertung wird fortlaufend neu geprüft. Das Ergebnis bildet die Grundlage dafür, wie lange die Anordnung gilt.