Frankreich und der Hahn Maurice haben es uns vorgemacht! Die Französische Nationalversammlung hat zum 30.01.2020 das „sinnliche Erbe der Landschaft“, und damit die typischen Geräusche und Gerüche der ländlichen Gebiete in einem Gesetzentwurf unter Schutz gestellt.
Dieser Entwurf wurde nun am 21.01.2021 im Senat einstimmig beschlossen und als Gesetz zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft als Kulturgut festgesetzt. „Landlärm“ ist somit kein Lärm sondern Kulturgut, welches zu schützen und zu erhalten ist!
Auch in Deutschland sollte es, neben der vagen Formulierung der Ortsüblichkeit, ein Gesetz zum Schutz unseres „kulturellen Erbes“ oder auch „sinnlichen Erbes der Landschaft“ geben. Ansonsten werden unsere Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen verlangsamt und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten nimmt ihren Lauf.
Leider gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, denen die traditionellen Geräusche auf dem Land fremd geworden sind und so aller Alltagsstress und andere Probleme auf diese Geräusche projeziert werden. Dabei sind die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften so wichtig für die Zukunft - weg von der Massentierhaltung - und den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz schützt die alten Gebäudeteile der Hofreiten, doch was ist mit der ursprünglichen, ortsüblichen Nutzung? Wer schützt diese?
Ein Gesetz, das diese Nutztierhaltung sowie alle anderen ortsüblichen Emissionen unter „kulturellen Schutz“ stellen würde, würde den Gerichten viel Zeit sparen. Zudem würde die Existenz von innerörtlichen, landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gesichert werden und die private Nutztierhaltung gefördert werden, die vielerorts zum Glück noch die Ortskerne prägen. Doch wie lange noch?
Nur mit klaren rechtlichen Vorgaben kann der dörfliche Charakter und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben. Wenn nicht hier, wo dann...soll ein Hahn noch Krähen dürfen, Glocken läuten und Misthaufen riechen?
Wer dies befürwortet kann die Petition mit einer Unterschrift unterstützen. Unter anderen unterstützen der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter sowie der Verband Deutscher Rassetaubenzüchter die Petition.